Der entsprechende Bericht wurde mit 365 zu 178 Stimmen bei 71 Enthaltungen angenommen. Darin fordert das Parlament, die schon 2019 gestiegene Beteiligung an der Europawahl bei der Wahl vom 6. bis zum 9. Juni 2024 noch weiter zu steigern. Sein Hauptaugenmerk liegt dabei auf einem mƶglichst wirkungsvollen Wahlkampf und auf dem nach der Europawahl anzuwendenden Verfahren fĆ¼r die Einsetzung der nƤchsten EuropƤischen Kommission und die Wahl ihres PrƤsidenten, aber auch darauf, dass alle BĆ¼rgerinnen und BĆ¼rger auch wirklich ihr Wahlrecht ausĆ¼ben kƶnnen.
Der Tag nach der Wahl
Die Abgeordneten drƤngen auf eine klare und glaubwĆ¼rdige Verbindung zwischen dem WƤhlerwillen und der Wahl des KommissionsprƤsidenten. Diese Wahl sollte im Einklang mit dem Vertrag von Lissabon davon abhƤngen, dass man im Parlament eine Mehrheit hat, und es sollte keine Absprachen im EuropƤischen Rat mehr geben. Mithilfe einer verbindlichen Vereinbarung zwischen dem Parlament und dem EuropƤischen Rat wollen die Abgeordneten dafĆ¼r sorgen, dass die europƤischen Parteien und die Fraktionen sofort nach der Wahl ā und bevor der EuropƤische Rat einen Vorschlag macht ā die Verhandlungen Ć¼ber einen gemeinsamen Kandidaten aufnehmen.
Der Spitzenkandidat der Partei mit den meisten Sitzen im Parlament sollte das Verfahren in der ersten Verhandlungsrunde leiten, und der PrƤsident des Parlaments sollte es bei Bedarf steuern. AuĆerdem sollten die Parteien und die Fraktionen eine āLegislaturvereinbarungā treffen, um sich eine Mehrheit im Parlament zu sichern. Dies wƤre eine Grundlage fĆ¼r das Arbeitsprogramm der Kommission und eine Garantie fĆ¼r die europƤischen WƤhlerinnen und WƤhler, dass die MaĆnahmen nach der Wahl stimmig sind.
Hƶhere Wahlbeteiligung und Wahrung des Wahlrechts
DarĆ¼ber hinaus fordert das Parlament den Rat auf, das neue europƤische Wahlrecht und die neuen Vorschriften fĆ¼r europƤische politische Parteien und Stiftungen rasch zu verabschieden, damit zumindest Letztere fĆ¼r die Wahl 2024 gelten. Die einzelstaatlichen und europƤischen Parteien sollten im Wahlkampf den Werten der EU entsprechen und die europƤische Tragweite der Wahl stƤrker herausstellen.
Damit auch wirklich alle UnionsbĆ¼rgerinnen und -bĆ¼rger ihr Wahlrecht ausĆ¼ben kƶnnen, sollten die Mitgliedstaaten den Zugang zu Informationen erleichtern und Wahllokale fĆ¼r Menschen mit Behinderungen einrichten. Die Abgeordneten wollen auch die Beteiligung von bestimmten gesellschaftlichen Gruppen fƶrdern, z. B. von UnionsbĆ¼rgerinnen und -bĆ¼rgern, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder auĆerhalb der EU leben, und von Obdachlosen. Sie empfehlen auĆerdem, stƤrkere Sicherheitsvorkehrungen und MaĆnahmen gegen Desinformation zu treffen und so die Wahl sowohl vor Einflussnahme aus dem Ausland als auch vor interner Beeinflussung zu schĆ¼tzen. Die Abgeordneten begrĆ¼Ćen die von den Mitgesetzgebern erzielte Vereinbarung Ć¼ber die Regeln zur Transparenz und Anpassung politischer Werbung an bestimmte Zielgruppen und erkennen die wichtige Rolle an, die die institutionelle Informationskampagne des Parlaments in Verbindung mit den Organisationen der Zivilgesellschaft als Beitrag zur Debatte Ć¼ber europapolitische Themen und bei der UnterstĆ¼tzung des von allen europƤischen politischen Parteien gefĆ¼hrten Wahlkampfes spielt.
Zitate
Mitberichterstatter Sven Simon (EVP, Deutschland) sagte: āDie WƤhlerschaft braucht Klarheit darĆ¼ber, wie sich ihre Stimme auf das Personal und die Politik der EU auswirken wird. Anders als 2019 dĆ¼rfen wir nichts versprechen, was wir nicht halten kƶnnen. Das Spitzenkandidatenverfahren muss wieder glaubwĆ¼rdig werden. Wer auch immer zum PrƤsidenten der neuen Kommission gewƤhlt wird, benƶtigt ein klares Mandat der WƤhlerschaft und eine Mehrheit im Parlament.”
Der andere Mitberichterstatter, DomĆØnec Ruiz Devesa (S&D, Spanien), erklƤrte: āWir haben den Weg fĆ¼r Empfehlungen an die europƤischen Parteien freigemacht, um die europƤische Dimension des Wahlkampfes im Vorfeld der Wahl 2024 zu stƤrken. Wir mĆ¼ssen die Logos der europƤischen Parteien und ihre ƶffentlichen Botschaften besser sichtbar machen. AuĆerdem wĆ¼nschen wir uns konkrete Verfahren fĆ¼r die Zeit nach der Wahl, damit deutlicher wird, welche Rolle die europƤischen Parteien bei der Wahl des KommissionsprƤsidenten spielen, und um die Wahlrechte aller europƤischen BĆ¼rger zu stƤrken.”
Mit der Annahme dieses Berichts reagiert das Parlament auf die Erwartungen der BĆ¼rgerinnen und BĆ¼rger, die in den VorschlƤgen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck gebracht wurden, insbesondere in den VorschlƤgen 38(3), 38(4), 27(3) und 37(4) zur StƤrkung der Verbindung zwischen den BĆ¼rgerinnen und BĆ¼rgern und ihren gewƤhlten Vertreterinnen und Vertretern sowie zur BekƤmpfung von Desinformation und Einflussnahme aus dem Ausland.